Beitrittsbedingungen des JSV-Überlingen 

  1. Der Beitrag wird nur durch Einzugsermächtigung im Sepa-Basis-Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben.

  2. Der Jahresbeitrag wird jeweils im 1. Quartal (01.02.) abgebucht und ist im Voraus zu entrichten. Bei Neueintritt im Laufe des Jahres wird der volle Beitrag erhoben, bei Eintritt nach dem 01.07. nur zur Hälfte. Der Beitrag gliedert sich in die oben aufgeführten Klassen. Das Weitere regelt die Satzung.

  3. Der Ersatzbeitrag für die nicht geleisteten Arbeitsstunden wird mit dem Mitgliedsbeitrag erhoben.

  4. Bezüglich der Kündigung der Vereinsmitgliedschaft wird auf die obigen Bestimmungen verwiesen. Die Rechte des Mitglieds erlöschen mit dem Austritt. Bestehende Zahlungspflichten bleiben bestehen.

  5. Bei Arbeitseinsätzen werden Teilnahmelisten geführt. Jeder Teilnehmer muss sich selbstständig mit Unterschrift eintragen.

  6. Einzugsermächtigung und Sepa-Basis-Lastschriftmandat. Sie ermächtigen den Judo-Sportverein
    Überlingen e.V. widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift/ Sepa-Lastschrift von dem angegebenen Konto einzuziehen. Zugleich weisen Sie ihr Kreditinstitut an, dass diese auch eingelöst werden. Sie können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die von Ihnen mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Für nicht eingelöste bzw. wegen unberechtigten Widerspruch des Zahlungspflichtigen zurück belastete Lastschriften/Sepa Lastschriften, wird eine Rücklastschriftprovision und die entstandenen Bankauslagen (aktuell 6,- €) dem Zahlungspflichtigen berechnet und innerhalb 10 Tagen erneut eingezogen. Auf unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE71ZZZ00001104976 und Ihre Mandatsreferenz wird bei der Abbuchung auf dem Kontoauszug Bezug genommen.